Die Anwaltskanzlei Heinrich ist eine seit 1978 Jahren in Osterhofen umfassend tätige „Allround“-Kanzlei
Der Schwerpunkt der Tätigkeiten ist zivilrechtlicher Natur, wozu auch das allgemeine und besondere Schuldrecht, z.B. das Kaufrecht, das Mietrecht, das Werkvertragsrecht, das Schadensersatzrecht, das Grundstücksrecht und auch das Erbrecht gehören. Selbstverständlich umfasst dies auch die Einziehung von Forderungen und die Durchsetzung der Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zu den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten zählt außerdem das Ehe- und Familienrecht, ebenso wie das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, z.B. nach einem Verkehrsunfall, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählt auch als das Arbeitsrecht.
In allen Tätigkeitsbereichen wird sowohl beraten und, wenn erwünscht, auch versucht, eine außergerichtliche Regelung im Verhandlungswege zu erreichen. Selbstverständlich wird Ihre Sache aber auch, wenn erforderlich, gern vor Gericht vertreten.